Zurechnung von (Wissen-) Erklärung gegenüber der FH-Studiengangsleitung

Translated title of the contribution: Zurechnung von (Wissen-) Erklärung gegenüber der FH-Studiengangsleitung

Research output: Contribution to journalArticle

Abstract

Das Wissen einer Studiengangsleiterin bzw eines Studiengangsleiters über eine (Neben-) Beschäftigung eines Mitgliedes des Lehrund Forschungspersonals ist dem ErhalterRechtsträger deshalb zuzurechnen, weil dieser als disziplinarrechtlicher Vorgesetzter zumindest teilweise mit Personalagenden befasst ist. 2. Ein Verstoß gegen die arbeitsvertraglich geregelte Informationspflicht bei Aufnahme von Nebenbeschäftigungen stellt keinen wichtigen Grund im Sinne des § 27 AngG dar, sondern eine bloße Ordnungswidrigkeit, die eine Weiterbeschäftigung während der Kündigungsfrist nicht unzumutbar macht.
Translated title of the contributionZurechnung von (Wissen-) Erklärung gegenüber der FH-Studiengangsleitung
Original languageGerman
Pages (from-to)163-167
JournalNeue@Hochschulzeitung
Volume2016
Issue number4
Publication statusPublished - Dec 2016

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