Teilaufhebung der Satzung einer Pädagogischen Hochschule wegen Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf den gesetzlichen Richter

Translated title of the contribution: Teilaufhebung der Satzung einer Pädagogischen Hochschule wegen Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf den gesetzlichen Richter

Research output: Contribution to journalArticle

Abstract

1. Der 4. Teil der Satzung der Pädagogischen Hochschule Salzburg über die Einrichtung von für die Vollziehung studienrechtlicher Bestimmungen erster Instanz zuständigen monokratischen Organen, Mitteilungsblatt der Pädagogischen Hochschule Salzburg, Nr 2/ 2015, wird als verfassungswidrig aufgehoben. 2. Weder die Satzung noch der Organisationsplan legen ein Kriterium fest, anhand dessen sich die Zuständigkeit für die studienrechtliche Vollziehung iSd § 28 Abs 2 Z 2 HG zwischen den beiden vorgesehenen Vizerektoren verteilen lässt. Damit ist unklar, welcher der beiden Vizerektoren in einem konkreten Fall als studienrechtliches Organ iSd § 28 Abs 2 Z 2 HG zu fungieren hat. 3. Es fehlt an einer, den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine präzise Regelung der Behördenzuständigkeit genügenden, Festlegung des Regelfalls der Vollziehungszuständigkeit für studienrechtliche Bestimmungen. 4. Im Übrigen ist auch kein einvernehmliches Vorgehen der beiden Vizerektoren vorgesehen, da nach § 14 Abs 1 HG und Punkt 2.3.3. des Organisationsplanes die beiden Vizerektoren nur dann einvernehmlich vorzugehen haben, wenn ein Aufgabengebiet nicht ausdrücklich einem Vizerektor zugeordnet ist.
Translated title of the contributionTeilaufhebung der Satzung einer Pädagogischen Hochschule wegen Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf den gesetzlichen Richter
Original languageGerman
Pages (from-to)129-132
JournalNeue@Hochschulzeitung
Volume2017
Issue number3
Publication statusPublished - Sept 2017

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