Sozialversicherungspflicht von FH-Lektoren bei "zwischengeschalteter" Gesellschaft

Translated title of the contribution: Sozialversicherungspflicht von FH-Lektoren bei "zwischengeschalteter" Gesellschaft

Research output: Contribution to journalArticle

Abstract

Im Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene Autonomie des Lehr- und Forschungspersonals von Fachhochschulen ist es ausgeschlossen, dass ein Lehrauftrag an eine juristische Person (oder Personengesellschaft) erteilt wird, die dann (im Wege von Mitgesellschaftern, als Dienstgeber oder als sonstiger Auftraggeber des Lektors) diesem auch (inhaltliche) Weisungen betreffend der Erbringung seiner Tätigkeiten erteilen könnte. Die Leistungserbringung (sowie die Einkunftserzielung) ist vielmehr ausschließlich dem Vortragenden persönlich zuzurechnen, dessen Vortragstätigkeit zu einem versicherungspflichtigen Dienstverhältnis als echter Dienstnehmer zur FH führt.
Translated title of the contributionSozialversicherungspflicht von FH-Lektoren bei "zwischengeschalteter" Gesellschaft
Original languageGerman
Pages (from-to)14-16
JournalNeue@Hochschulzeitung
Volume2012
Issue number1
Publication statusPublished - Dec 2012

Keywords

  • Fachhochschule
  • Lektor
  • Firma
  • Beauftragung
  • Autonomie

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