Abstract
1. Wird eine Probezeit vereinbart, so ist der
Rücktritt vom Dienstvertrag auch ohne die
Voraussetzungen des § 30 AngG zulässig,
weil ja auch nach Dienstantritt im Probemonat
eine jederzeitige sofortige Auflösung
für beide Vertragsparteien möglich ist.
2. Es kann somit die/der Arbeitgeber/in ua
ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes
vom Vertrag zurücktreten, liegt es doch
weder im Interesse der Arbeitgeberin/des
Arbeitgebers noch der Arbeitnehmerin/des
Arbeitnehmers, wenn bis zum Arbeitsantritt
zugewartet werden müsste, um erst dann
das Arbeitsverhältnis auflösen zu können.
Translated title of the contribution | Rücktritt des Arbeitgebers vom Dienstvertrag vor Antritt des Dienstes bei vereinbarter Probezeit |
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Original language | German |
Pages (from-to) | 129-131 |
Journal | Neue@Hochschulzeitung |
Volume | 2018 |
Issue number | 3 |
Publication status | Published - Sept 2018 |