Abstract
Es steht gem § 364 Abs 2 ABGB ein Untersagungsrecht gegen Lichtimmissionen zu, soweit das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überstiegen und die ortsübliche Benutzung der Liegenschaft wesentlich beeinträchtigt ist. Der gestörte Nachbar muss die von der Photovoltaikanlage ausgehende gesundheitsgefährdende Blendwirkung nicht dulden.
Translated title of the contribution | Lichtimmissionen durch Photovoltaikanlage - Unterlassungsanspruch aufgrund der Blendwirkung, Anm zu OGH 30.03.3016, 4 Ob 43/16a |
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Original language | German |
Pages (from-to) | 142-144 |
Journal | Recht der Umwelt |
Volume | 2016 |
Issue number | 5 |
Publication status | Published - Oct 2016 |