Abstract
Das FHStG ermöglicht Erhaltern von Fachhochschul-Studiengängen unter bestimmten Voraussetzungen die Verleihung der Bezeichnung "Fachhochschule". Dabei ist ua eine Organisation einzurichten und
nachzuweisen, die aus einem Fachhochschulkollegium und einem Leiter des Fachhochschulkollegiums besteht. Beide Organe sind Ausfluss fachhochschulischer Autonomie. Hinsichtlich Rechtsstellung und Aufgabenwahrnehmung dieser Organe besteht eine Reihe von Unklarheiten auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher
Ebene. Auch die Zusammenarbeit zwischen Erhalter und autonomem Bereich ist durch einige - vom FHStG ungeregelte - Problembereiche gekennzeichnet. Da viele Erhalter in der Rechtsform einer GmbH
organisiert sind, fragt sich zusätzlich, wie die Bestimmungen des GmbHG hier zum Tragen kommen. Der vorliegende Beitrag zeigt einige mögliche Auslegungsvarianten von unklaren Bestimmungen des FHStG, aber auch grundlegende verfassungsrechtliche Probleme auf. Immerhin lässt sich festhalten, dass fachhochschulische Autonomie auch im Rahmen der Rechtsform der GmbH grundsätzlich gelebt und vollzogen werden kann. Der Beitrag kommt aber auch zum Schluss, dass das FHStG in einigen Punkten dringend einer Novellierung bedarf.
Translated title of the contribution | Fachhochschule im Spannungsverhältnis zwischen Erhalterrechten und Kollegiumsautonomie |
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Original language | German |
Pages (from-to) | 135-150 |
Journal | Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik |
Volume | 6 |
Issue number | 5 |
DOIs | |
Publication status | Published - Oct 2007 |