Abstract
Am 28. August 2020 wurde von der Bundesregierung die Gründung einer neuen Universität (im Folgenden kurz: Universität) angekündigt. Derzeit liegt ein Ministerialentwurf (im Folgenden kurz: ME) zur Begutachtung vor (306/ME 27. GP). Zweck der Gründung dieser neuen Universität ist es uA die digitale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs sicherzustellen. Für eine aktive und nachhaltig erfolgreiche Gestaltung der digitalen Transformation komme nach den Materialien der wissenschaftlichen und künstlerischen Forschung sowie der hochschulischen Bildung eine entscheidende Rolle zu, um insbesondere eine ausreichende Anzahl qualifizierter Absolventinnen und Absolventen in diesem Bereich auszubilden (s insb https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/306). Der vorliegende Beitrag geht nicht auf alle Bestimmungen des ME ein, sondern untersucht exemplarisch einige Aspekte des ME. Im Folgenden wird auch beleuchtet, ob der ME den Anforderungen der verfassungsrechtlich verankerten Autonomiebestimmung des Art 81c Abs 1 B-VG gerecht wird.
Original language | German (Austria) |
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Journal | N@HZ - Neue@Hochschulzeitung |
Volume | 2024 |
Issue number | 1 |
DOIs | |
Publication status | Published - Feb 2024 |