Project Details
Description
Aufbauend und anschließend auf die Brachflächenerhebungen aus den Jahren 2018 und 2021 sollen die leerstehenden Gewerbe- und Industriebrachen erneut erhoben werden. Eine Einschränkung der Widmung wird wie 2021 nicht vorgenommen, also sind auch Leerstände im Wohn-, Dorf- oder Kerngebiet anzugeben. Als Grundlage dient das Erhebungsraster aus 2021.
Das Gebäude muss seit mindestens drei Jahren brachliegen. Die verwendete Definition der Brachen ermöglicht dennoch einen bis zu 33%igen Nutzungsgrad. Auf die Unterscheidung einer jungen oder dauerhaften Brache, wie im ersten Erhebungszyklus, wird verzichtet.
Ergänzend zur Erhebung der Industrie- und Gewerbebrachen werden die Gemeinden ersucht, die betrieblichen Baulandreserven zu kennzeichnen (= betrieblich gewidmete Flächen ohne Bebauung – B, MB, M, I) anzugeben. Ein Datenbestand aus 2023 wird den Gemeinden vorgeschlagen, den sie bestätigen bzw. adaptieren, mit kurzem Kommentar.
Das Gebäude muss seit mindestens drei Jahren brachliegen. Die verwendete Definition der Brachen ermöglicht dennoch einen bis zu 33%igen Nutzungsgrad. Auf die Unterscheidung einer jungen oder dauerhaften Brache, wie im ersten Erhebungszyklus, wird verzichtet.
Ergänzend zur Erhebung der Industrie- und Gewerbebrachen werden die Gemeinden ersucht, die betrieblichen Baulandreserven zu kennzeichnen (= betrieblich gewidmete Flächen ohne Bebauung – B, MB, M, I) anzugeben. Ein Datenbestand aus 2023 wird den Gemeinden vorgeschlagen, den sie bestätigen bzw. adaptieren, mit kurzem Kommentar.
Short title | Brachenerhebung 2024 |
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Status | Finished |
Effective start/end date | 12.12.2023 → 30.11.2024 |
UN Sustainable Development Goals
In 2015, UN member states agreed to 17 global Sustainable Development Goals (SDGs) to end poverty, protect the planet and ensure prosperity for all. This project contributes towards the following SDG(s):