Die Sicherheitsexekutive ist in Vollziehung der Gesetze ermächtigt, gegebenenfalls Befehlsund Zwangsgewalt auszuüben. In Zusammenhang mit der polizeilichen Tätigkeit kommt es immer wieder durch Betroffene zu Misshandlungsvorwürfen oder zu Vorwürfen unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen, die sich gegen Exekutivbedienstete richten. Seit 22. Jänner 2024 besteht im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung die Organisationseinheit Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe. Diese Einheit führt im gesamten Bundesgebiet die objektiven Ermittlungen bei Misshandlungsvorwürfen oder bei Vorwürfen unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen. Durch die Tätigkeit der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe wird dabei das Wirkungsziel Kriminalitätsbekämpfung verfolgt. Als Grundlage setzt sich die gegenständliche Arbeit mit der Wirkungsorientierung und der Wirkungsmessung auseinander, da aufgrund der wirkungsorientierten Bundesverwaltung, jährlich von jedem Ressort im Bundesvoranschlag, Wirkungsziele auszuweisen sind. Weiters wird auf die Organisation der Bundesverwaltung sowie die Zuständigkeiten der Ermittlungs und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe eingegangen. Mittels Wirkungsanalyse wird unter anderem der Frage nachgegangen, ob die Dienstleistungen der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe zielgruppenspezifische und gesellschaftliche Wirkungen entfalten. Die Forschungsarbeit setzt sich dabei mit unterschiedlichen Wirkungsmodellen und Wirkungsdimensionen auseinander.
| Datum der Bewilligung | 2025 |
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| Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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| Betreuer/-in | Thomas Prinz (Betreuer*in) |
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- Gesundheits-, Sozial- und Public Management
Wirkungsanalyse in der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe
Baumgartner, G. (Autor). 2025
Studienabschlussarbeit: Masterarbeit