Abstract
Die vorliegende Masterarbeit „Recht auf Kommunikation – Finanzierung von Hilfsmitteln im Bereich der Unterstützten Kommunikation“ beschäftigt sich mit der aktuellen Finanzierungssituation hinsichtlich Kommunikationshilfen in Österreich. Menschen mit Sprachbeeinträchtigung, deren Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt ist, sind auf diese Hilfsmittel angewiesen, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Da die Kosten für die benötigten Produkte je nach Art der Behinderung und der damit verbundenen Erfordernisse mehrere Tausend Euro betragen können, stellt die derzeitige Situation Betroffene und Angehörige vor Finanzierungsschwierigkeiten. Obwohl die Hilfsmittel für ein selbstbestimmtes Leben essenziell sind, besteht in Österreich im Vergleich zu Deutschland derzeit kein Rechtsanspruch auf Hilfsmittel zur Unterstützten Kommunikation. Es gibt allerdings die Möglichkeit, um Unterstützung bei der Anschaffung von behinderungsbedingt erforderlichen Hilfsmitteln anzusuchen. Aufgrund der bestehenden Kompetenzzersplitterung zwischen Bund und Ländern im Bereich des Behindertenrechts und der damit einhergehend zahlreichen rechtlichen Bestimmungen sind in Österreich für die Hilfsmittelversorgung verschiedene Stellen (Sozialversicherungsträger, Sozialministeriumservice, Bundesländer) zuständig, wodurch sich das Ansuchen um eine Förderung häufig als behördlicher Spießrutenlauf erweist. Ziel dieser Masterarbeit ist es mithilfe von Literaturrecherchen und Austausch mit Expert/innen verschiedener Organisationen den aktuellen Stand hinsichtlich der Finanzierung von Hilfsmitteln im Bereich der Unterstützten Kommunikation in Österreich aufzuzeigen, sowie Handlungsempfehlungen für die Verbesserung der Finanzierungssituation auszuarbeiten.Datum der Bewilligung | Mai 2024 |
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Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
Betreuer/-in | Christian Szücs (Betreuer*in) & Renate Sabine Kränzl-Nagl (Betreuer*in) |