Liebhaberei im UstG
: Ein Leitfaden für die Praxis

  • Victoria Fink

    Studienabschlussarbeit: Bachelorarbeit

    Abstract

    Seit der Novelle der Liebhabereiverordnung im Jahr 1997 ist eine rückläufige Tendenz der VwGH-Liebhabereiurteile deutlich erkennbar. Mit dem Wartungserlass im Jahr 2021 wurden endlich gesetzliche Rahmenbedingungen und Klarstellungen zu den Inhalten der Prognoserechnungen geschaffen. Prognoserechnungen waren in den letzten Jahren der Hauptgrund für Liebhabereiurteile. Das Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit ist es, im Zuge einer empirischen Analyse herauszufinden, welche Tätigkeiten besonders oft mit dem Urteil „Liebhaberei“ versehen wurden und welche Konsequenzen sich daraus ergeben haben. Es wurden theoretische Grundlagen erarbeitet, um „Voluptuar“ (= Liebhaberei) verstehen zu können. Schlussendlich wurden 215 Judikate für die Auswertungen der Betrachtungszeiträume 2016 bis 2023 und 1996 bis 2003 herangezogen. Als Betrachtungszeitraum versteht man den Zeitraum, in dem die Entscheidung am VwGH getroffen wurde, nicht das Jahr im Judikat selbst. Die Zuordnung wäre mit den vielen Verfahren (Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer), die gleichzeitig behandelt wurden, aber zumeist unterschiedliche Jahre betroffen haben, zu komplex geworden. Zuletzt wurden die Ergebnisse der Analyse veranschaulicht und interpretiert, in weiterer Folge wurde ein kompakter Praxisleitfaden erstellt, der für mehr Rechtssicherheit sorgen soll. Der abnehmende Trend zur Einbringung eines Rechtsmittels am VwGH ist besonders darauf zurückzuführen, dass im Vergleich zum Zeitraum 1996 bis 2003 bereits eine Vielzahl von Erkenntnissen und Entscheidungen vorliegt. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Liebhabereiverordnung aus dem Jahr 1997 eine dämpfende Wirkung hat; das sieht man anhand der um rund zwei Jahre verkürzten Verfahrensdauer besonders gut. Es konnte festgestellt werden, dass bei Luxusgütern und Bewirtschaftungen aus der Lebensführung im Bereich der Einkunftsart Gewerbebetrieb besonders oft ertragsteuerrechtlich Liebhaberei vorliegt. In weiterer Folge war ersichtlich, dass die „kleine“ Vermietung am problematischsten ist, da hier mit Abstand die meisten Urteile erteilt wurden. Vor allem Eigentumswohnungen sind in Österreich eine der beliebtesten Kapitalanlageformen, das sieht man anhand der Vielzahl an Urteilen.
    Datum der Bewilligung2024
    OriginalspracheDeutsch (Österreich)
    Betreuer/-inMarina Luketina (Betreuer*in)

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