Gegenüberstellung der Umsatzrealisation im UGB und im IFRS

  • Patricia Wenighofer

    Studienabschlussarbeit: Bachelorarbeit

    Abstract

    Die für einen Einzelabschluss in Österreich geltenden Regelungen zur Bilanzierung von Umsatzerlösen im UGB können nicht direkt für den Konzernabschluss, bei dem die Umsatzerlöse gemäß IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ bilanziert werden, übernommen werden. Es müssen diverse Anpassungen bei der Überleitung der Erlöse vorgenommen werden, welche die Unternehmen vor Herausforderungen stellen und zu Anwendungsunsicherheiten führen können. Diese Arbeit beabsichtigt, einen Überblick über die im IFRS 15 und im UGB festgelegten Regelungen zur Bilanzierung von Umsatzerlösen zu geben und folglich die Unterschiede zwischen den beiden Konzepten zu verdeutlichen. Es sollen mögliche Anwendungsunsicherheiten geklärt und etwaige Anpassungen, die bei der Erstellung von Konzernabschlüssen aufgrund der Unterschiede zwischen den beiden Rechnungslegungsstandards entstehen, verdeutlicht werden. Für die Erarbeitung des Themas wurde die Methode der Literaturrecherche angewandt und die sich ergebenden Unterschiede wurden anhand von Fallbeispielen ausgearbeitet. Die Arbeit behandelt das Fünf-Schritte-Modell gemäß IFRS 15 und gibt einen Einblick in die theoretischen Grundlagen der Umsatzerlösrealisation im UGB, wie beispielsweise die Umsatzerlösrealisierung anhand des Realisationsprinzip. Mithilfe der Fallbeispiele wird die Vereinbarkeit von UGB und IFRS 15 geprüft. Infolgedessen werden die Anpassungen, welche bei der Überleitung eines UGB-Einzelabschlusses auf einen IFRS-Konzernabschluss notwendig sind, veranschaulicht. Es ist festzuhalten, dass es besonders im Anlagenbau aufgrund von oftmals langfristigen Fertigungsaufträgen bei der Höhe der ausgewiesenen Umsatzerlöse zu maßgeblichen Unterschieden kommt. Im UGB kommt es aufgrund des Verbots der zeitraumbezogenen Umsatzerlösrealisierung mit Ausnahme von Dauerschuldverhältnissen zu einer Verschiebung der Umsätze. Im IFRS hingegen werden die Umsätze gemäß dem Leistungsfortschritt teilrealisiert, wodurch sich auch erhebliche Unterschiede in der Höhe des ausgewiesenen Ergebnisses ergeben. Des Weiteren führt die unterschiedliche Definition des Begriffs der Umsatzerlöse zu Abweichungen in der Bilanzierung bzw. in der Darstellung der Erlöse. Während im IFRS eine Voraussetzung für die Erlösrealisation ist, dass die Umsatzerlöse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entsprechen müssen, ist hingegen im UGB dieser Zusatz nicht erforderlich. Bei der Überleitung des Einzelabschlusses auf den Konzernabschluss ist es daher notwendig genau zu überprüfen, ob die im UGB erfassten Umsatzerlöse der engeren Definition von Umsatzerlösen im IFRS ebenfalls entsprechen oder ob eine Umgliederung erforderlich ist. Außerdem werden für die Konzernabschlusserstellung Informationen bezüglich der Einbringlichkeit der Gegenleistung benötigt, da im Gegensatz zum UGB im IFRS keine unsicheren Umsatzerlöse realisiert werden dürfen.
    Datum der Bewilligung2024
    OriginalspracheDeutsch (Österreich)
    Betreuer/-inSusanne Leitner-Hanetseder (Betreuer*in)

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