Im Juni 2020 ist die EU-Taxonomie-Verordnung in Kraft getreten, die ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten schafft. Investor:innen sowie Kund:innen sollen dadurch Informationen über die ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten der Unternehmen erhalten. Für Finanzunternehmen wie Banken ergeben sich daraus neue und herausfordernde Offenlegungspflichten. Ab 2021 müssen Kreditinstitute in ihren Berichten offenlegen, inwieweit ihre Investitionen und Finanzierungen der EU-Taxonomie entsprechen. Sie müssen sowohl qualitative als auch quantitative Informationen über ihre ökologisch nachhaltigen Geschäftsaktivitäten veröffentlichen. Dabei sind die Banken auf Daten und Informationen ihrer Gegenparteien wie Unternehmen und Privatkund:innen angewiesen. Diese Arbeit befasst sich mit der EU-Taxonomie unter besonderer Berücksichtigung ihrer Anwendung auf Banken. Es wird die EU-Taxonomie im Allgemeinen anhand wissenschaftlicher Literatur erläutert. Anschließend werden die Regelwerke der EU-Taxonomie und die Offenlegungspflichten erklärt. Die Voraussetzungen für die Klassifizierung einer ökologisch nachhaltigen Geschäftstätigkeit werden ebenfalls detailliert beschrieben. Darüber hinaus wird auf die von den Banken zu veröffentlichenden Kennzahlen, insbesondere die Green Asset Ratio (GAR), eingegangen. Durch eine Analyse wird die EU-Taxonomie-Berichterstattung ausgewählter Banken für die Jahre 2021 bis 2023 hinsichtlich der Offenlegung von Informationen und Kennzahlen verglichen und Unterschiede aufgezeigt. Die Auswertung erfolgt in Form einer qualitativen Inhaltsanalyse und einer quantitativen Kennzahlenanalyse. Für die Berichte der Jahre 2021 und 2022 gelten für Finanzunternehmen vereinfachte Offenlegungsvorschriften. Sie müssen nur die Taxonomiefähigkeit ihrer Wirtschaftsaktivitäten bekanntgeben. Ab 2023 sind die Banken verpflichtet, die taxonomiekonformen Geschäftstätigkeiten und die Green Asset Ratio zu veröffentlichen. Die Green Asset Ratio setzt die taxonomiekonformen Vermögenswerte ins Verhältnis zum Gesamtvermögen. Bei der Berechnung der GAR ist zu beachten, dass bestimmte Risikopositionen, wie zum Beispiel Exposures gegenüber Staaten oder Zentralbanken, nicht miteinbezogen werden dürfen. Die Analyse der EU-Taxonomie-Berichterstattung zeigt, dass die Banken unterschiedlich detailliert berichten. Einige Banken geben umfangreiche Angaben zur EUTaxonomie und erläutern die Voraussetzungen für eine ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivität. Darüber hinaus beschreiben die meisten Banken die veröffentlichten Kennzahlen. Im Rahmen der Kennzahlenanalyse lässt sich feststellen, dass die Banken bei den Leistungsindikatoren unterschiedlich hohe Werte aufweisen. Im Jahr 2021 liegt der Anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten bei den 14 analysierten Banken zwischen 2,5 % und 88 %. Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Nicht-NFRD-Unternehmen variiert erheblich zwischen den Banken und beträgt im Jahr 2022 47 %. Der Mittelwert der einzelnen Kennzahlen bleibt jedoch über beide Jahre relativ konstant. Die österreichischen und deutschen Kreditinstitute geben für 2023 ein ökologisch nachhaltiges Gesamtvermögen zwischen 194 Mio. € und 8.721 Mio. € an. Gründe für die Unterschiede sind die Geschäftsmodelle der Banken, die Berechnungsmethode sowie die Interpretation der Verordnungen.
- Controlling, Rechnungswesen und Finanzmanagement
EU-Taxonomie im Bankensektor: Eine Analyse der Berichterstattung ausgewählter Kreditinstitute
Dikany, M. (Autor). 2024
Studienabschlussarbeit: Bachelorarbeit