Zentrale Inhalte der Novelle zum Fachhochschulgesetz BGBl I 2020/77: Im Zuge der Novelle BGBl I 2020/77 erfolgte die Umbenennung des bislang so bezeichneten „Fachhochschul-Studiengesetzes“ (FHStG) in „Fachhochschulgesetz“ (FHG); im Folgenden werden zentrale Hinweise zu dieser und den anderen wichtigen gesetzlichen Änderungen der genannten Novelle dargestellt.

Werner Hauser, Christian Schweighofer

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikelBegutachtung

Abstract

Abstract: Im Zuge der Novelle BGBl I 2020/77 erfolgte die Umbenennung des bislang so bezeichneten „Fachhochschul-Studiengesetzes“ (FHStG) in „Fachhochschulgesetz“ (FHG); im Folgenden werden zentrale Hinweise zu dieser und den anderen wichtigen gesetzlichen Änderungen der genannten Novelle dargestellt. § 10 FHStG erfährt als zentraler Bezugspunkt des gesamten Fachhochschul-Rechts wesentliche Änderungen, welche das Kollegium und die Leitung des Kollegiums – gegenüber dem Erhalter - aufwerten sollen. Darüber hinaus erfährt auch das Prüfungsrecht Änderungen. Die folgende Analyse der Novelle unter Berücksichtig der Genese und unter Einbezug der Gesetzesmaterialien wird jedoch zeigen, dass Vieles auch ohne diese Novelle unter Hinzuziehung des Instruments der fachhochschulischen Satzung möglich wäre.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Seiten (von - bis)7-20
Fachzeitschriftzeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik
Jahrgang1
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2021

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