Abstract
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich tatsächlich nicht mit der entscheidenden Frage auseinandergesetzt, ob die vom Revisionswerber angeführten Tätigkeiten Forschungs- und Lehraufgaben im Sinn von § 155 Abs 1 und § 172 Abs 1 Z 1 BDG 1979 sind. Aufgrund der Aufhebung des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichtes wegen
offenbar doch erheblichen Feststellungsmängeln
ist es schwierig, die Entscheidung pointiert und
kurz zu kommentieren. Tatsächlich birgt die vorliegende Entscheidung aber durchaus „Sprengstoff“, da sich das Spannungsverhältnis zwischen Dienstpflichten und „außerdienstlichen“ Aktivitäten eines Hochschullehrers offenbart. Grundsätzlich ist anzumerken, dass sich die Tätigkeit eines Hochschullehrers aus der Perspektive seiner wissenschaftlichen Ausrichtung bei realistischer Betrachtungsweise einer gesetzlichen Grenzziehung überwiegend entzieht. Das Idealbild des Wissenschaftlers passt eben nicht in ein enges Rahmenkorsett aus arbeitszeit- und urlaubsrechtlichen Bestimmungen.
Titel in Übersetzung | Vacation consumption of University teachers in tension with the question of what official duties are |
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Originalsprache | Deutsch |
Seiten (von - bis) | 128-133 |
Fachzeitschrift | Neue@Hochschulzeitung |
Jahrgang | 2019 |
Ausgabenummer | 3 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - Sep. 2019 |