Abstract
Für die Frage der Ortsüblichkeit ist nicht auf die Immissionsquelle, sondern in erster Linie auf die den Nachbarn treffende nachteilige Einwirkung abzustellen.
Ein Untersagungsrecht nach § 364 Abs 2 ABGB besteht nur bei Vorliegen ortsunüblicher Immissionen, die die ortsübliche Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigen.
| Titel in Übersetzung | Unterlassungsanspruch aufgrund der Blendwirkung von Solarpanelen, Anm zu OGH 29.05.2018, 1 Ob 1/18f |
|---|---|
| Originalsprache | Deutsch |
| Seiten (von - bis) | 216-219 |
| Fachzeitschrift | Recht der Umwelt |
| Jahrgang | 2018 |
| Ausgabenummer | 5 |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - Okt. 2018 |
Zitieren
- APA
- Author
- BIBTEX
- Harvard
- Standard
- RIS
- Vancouver