Abstract
Für die Frage der Ortsüblichkeit ist nicht auf die Immissionsquelle, sondern in erster Linie auf die den Nachbarn treffende nachteilige Einwirkung abzustellen.
Ein Untersagungsrecht nach § 364 Abs 2 ABGB besteht nur bei Vorliegen ortsunüblicher Immissionen, die die ortsübliche Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigen.
Titel in Übersetzung | Unterlassungsanspruch aufgrund der Blendwirkung von Solarpanelen, Anm zu OGH 29.05.2018, 1 Ob 1/18f |
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Originalsprache | Deutsch |
Seiten (von - bis) | 216-219 |
Fachzeitschrift | Recht der Umwelt |
Jahrgang | 2018 |
Ausgabenummer | 5 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - Okt. 2018 |