Unterlassungsanspruch aufgrund der Blendwirkung von Solarpanelen, Anm zu OGH 29.05.2018, 1 Ob 1/18f

Silvia Riederer

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikel

Abstract

Für die Frage der Ortsüblichkeit ist nicht auf die Immissionsquelle, sondern in erster Linie auf die den Nachbarn treffende nachteilige Einwirkung abzustellen. Ein Untersagungsrecht nach § 364 Abs 2 ABGB besteht nur bei Vorliegen ortsunüblicher Immissionen, die die ortsübliche Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigen.
Titel in ÜbersetzungUnterlassungsanspruch aufgrund der Blendwirkung von Solarpanelen, Anm zu OGH 29.05.2018, 1 Ob 1/18f
OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)216-219
FachzeitschriftRecht der Umwelt
Jahrgang2018
Ausgabenummer5
PublikationsstatusVeröffentlicht - Okt. 2018

Zitieren