Abstract
Die Risikoberichterstattung gehört in Teilen des deutschsprachigen Raums seit über
einem Jahrzehnt zu einem verpflichtenden Bestandteil der Rechnungslegung. So wurde
das deutsche Handelsgesetzbuch 1998 durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) dahingehend adaptiert, dass im Lagebericht
über die Risiken der zukünftigen Entwicklung zu berichten ist. Eine Konkretisierung
erfolgte bereits im Jahr 2001 durch DRS 5. In Österreich wurde ein erster Schritt erst im
Jahre 2002 im Rahmen des Österreichischen Corporate Governance Kodex gesetzt.
Gesetzliche Regelungen wurden in Österreich erstmals im Zuge des Rechnungslegungsänderungsgesetzes (2004) (ReLÄG 2004) normiert, womit die verpflichtende
Erweiterung der Lageberichterstattung im Sinne der Modernisierungs-Richtlinie der EU
(RL 2003/51/EG) umgesetzt wurde. Der Beitrag zeigt die praktische Umsetzung der
Vorschriften der Risikoberichterstattung der Unternehmen des DAX 30 und ATX in den
Geschäftsjahren 2007 bzw. 2008 auf und identifiziert Einflussfaktoren auf die Qualität
der Risikoberichterstattung.
Titel in Übersetzung | Status quo der Risikoberichterstattung deutscher und österreichischer kapitalmarktorientierter Unternehmen |
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Originalsprache | Deutsch |
Seiten (von - bis) | 561-568 |
Fachzeitschrift | IRZ-Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2010 |
Schlagwörter
- Risikoberichterstattung
- DAX 30/ATX
- dHGB/UGB
- DRS 5
- Risikomanagement
- Gesamtrisiko
- Einzelrisiko
- Finanzinstrumente