Status quo der Risikoberichterstattung deutscher und österreichischer kapitalmarktorientierter Unternehmen

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikel

Abstract

Die Risikoberichterstattung gehört in Teilen des deutschsprachigen Raums seit über einem Jahrzehnt zu einem verpflichtenden Bestandteil der Rechnungslegung. So wurde das deutsche Handelsgesetzbuch 1998 durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) dahingehend adaptiert, dass im Lagebericht über die Risiken der zukünftigen Entwicklung zu berichten ist. Eine Konkretisierung erfolgte bereits im Jahr 2001 durch DRS 5. In Österreich wurde ein erster Schritt erst im Jahre 2002 im Rahmen des Österreichischen Corporate Governance Kodex gesetzt. Gesetzliche Regelungen wurden in Österreich erstmals im Zuge des Rechnungslegungsänderungsgesetzes (2004) (ReLÄG 2004) normiert, womit die verpflichtende Erweiterung der Lageberichterstattung im Sinne der Modernisierungs-Richtlinie der EU (RL 2003/51/EG) umgesetzt wurde. Der Beitrag zeigt die praktische Umsetzung der Vorschriften der Risikoberichterstattung der Unternehmen des DAX 30 und ATX in den Geschäftsjahren 2007 bzw. 2008 auf und identifiziert Einflussfaktoren auf die Qualität der Risikoberichterstattung.
Titel in ÜbersetzungStatus quo der Risikoberichterstattung deutscher und österreichischer kapitalmarktorientierter Unternehmen
OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)561-568
FachzeitschriftIRZ-Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2010

Schlagwörter

  • Risikoberichterstattung
  • DAX 30/ATX
  • dHGB/UGB
  • DRS 5
  • Risikomanagement
  • Gesamtrisiko
  • Einzelrisiko
  • Finanzinstrumente

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