Abstract
Arbeitszeitrechtliche Aspekte bilden einen Kernbereich im Rahmen einer Vielzahl arbeitsrechtlicher
Fragestellungen im FH-Sektor. Der Autor vertritt die Auffassung, dass das Arbeitszeit -
gesetz (AZG) wie auch das Arbeitsruhegesetz (ARG) in ihren derzeitigen Formen den
fachhochschulischen Bedürfnissen und dem fachhochschulischen Alltag nicht gerecht werden.
Eine – in der Regel – 40-stündige (Normal-)Arbeitszeit wird den Anforderungen eines Wissenschaftsbetriebes
nicht gerecht. Dazu kommt, dass der FH-Sektor bislang keinen Kollektivvertrag
hat, was die Gestaltungsspielräume des AZG und des ARG weiter einschränkt. Normative
Rechtsgestaltung auf betrieblicher Ebene als Alternative zur überbetrieblichen kollektiven
Rechtsgestaltung ist auf Grund der oft schwierigen betriebsrätlichen Situation nur selten möglich.
Unflexible (Normal-)Arbeitszeiten und fehlende Ausnahmebestimmungen für den FH-Sektor
„runden“ die Defizite ab. Pro futuro kann dieser Missstand nur durch den Gesetzgeber in
Analogie zum Universitätsgesetz bereinigt werden. Der folgende Beitrag bietet einen kurzen
Überblick über die allgemeine Rechtslage und beleuchtet die Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit
am Beispiel von Konferenzteilnahmen von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern
sowie der Betreuung von Messeständen an diesen Tagen.
Titel in Übersetzung | Sonn- und Feiertagsarbeit im FH-Sektor |
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Originalsprache | Deutsch |
Seiten (von - bis) | 5-8 |
Fachzeitschrift | Neue@Hochschulzeitung |
Jahrgang | 2016 |
Ausgabenummer | 1 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - Feb. 2016 |