Abstract
1. Wird eine Probezeit vereinbart, so ist der
Rücktritt vom Dienstvertrag auch ohne die
Voraussetzungen des § 30 AngG zulässig,
weil ja auch nach Dienstantritt im Probemonat
eine jederzeitige sofortige Auflösung
für beide Vertragsparteien möglich ist.
2. Es kann somit die/der Arbeitgeber/in ua
ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes
vom Vertrag zurücktreten, liegt es doch
weder im Interesse der Arbeitgeberin/des
Arbeitgebers noch der Arbeitnehmerin/des
Arbeitnehmers, wenn bis zum Arbeitsantritt
zugewartet werden müsste, um erst dann
das Arbeitsverhältnis auflösen zu können.
Titel in Übersetzung | Rücktritt des Arbeitgebers vom Dienstvertrag vor Antritt des Dienstes bei vereinbarter Probezeit |
---|---|
Originalsprache | Deutsch |
Seiten (von - bis) | 129-131 |
Fachzeitschrift | Neue@Hochschulzeitung |
Jahrgang | 2018 |
Ausgabenummer | 3 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - Sep. 2018 |