Rücktritt des Arbeitgebers vom Dienstvertrag vor Antritt des Dienstes bei vereinbarter Probezeit

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikel

Abstract

1. Wird eine Probezeit vereinbart, so ist der Rücktritt vom Dienstvertrag auch ohne die Voraussetzungen des § 30 AngG zulässig, weil ja auch nach Dienstantritt im Probemonat eine jederzeitige sofortige Auflösung für beide Vertragsparteien möglich ist. 2. Es kann somit die/der Arbeitgeber/in ua ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurücktreten, liegt es doch weder im Interesse der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers noch der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers, wenn bis zum Arbeitsantritt zugewartet werden müsste, um erst dann das Arbeitsverhältnis auflösen zu können.
Titel in ÜbersetzungRücktritt des Arbeitgebers vom Dienstvertrag vor Antritt des Dienstes bei vereinbarter Probezeit
OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)129-131
FachzeitschriftNeue@Hochschulzeitung
Jahrgang2018
Ausgabenummer3
PublikationsstatusVeröffentlicht - Sep. 2018

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