Abstract
Auf europarechtlicher Ebene wurde das Vergaberecht durch drei Richtlinien (RL 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU) novelliert. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedsstaaten endete bereits am 18.4.2016. Durch das Vergaberechtsreformgesetz 2018 wurden nunmehr auch in Österreich die Richtlinien ins innerstaatliche Recht umgesetzt. Das Vergaberecht ist auch für den Hochschulbereich von enormer Bedeutung, da Hochschulen im Regelfall unter die Kriterien des § 4 Abs 1 Z 2 BVergG 2018 zu subsumieren sind und daher vom Anwendungsbereich des BVergG umfasst sind. Im vorliegenden Beitrag wird auf die klassische Auftragsvergabe abgestellt. Neben einem allgemeinen Überblick über wesentliche Neuerungen werden ausgewählte Aspekte näher ausgeführt.
Titel in Übersetzung | Neuerungen im Vergaberecht (BVergG 2018) |
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Originalsprache | Deutsch |
Seiten (von - bis) | 10-14 |
Fachzeitschrift | Neue@Hochschulzeitung |
Jahrgang | 2019 |
Ausgabenummer | 1 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - März 2019 |
Schlagwörter
- Vergaberecht
- BVergG 2018