Abstract
Es steht gem § 364 Abs 2 ABGB ein Untersagungsrecht gegen Lichtimmissionen zu, soweit das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überstiegen und die ortsübliche Benutzung der Liegenschaft wesentlich beeinträchtigt ist. Der gestörte Nachbar muss die von der Photovoltaikanlage ausgehende gesundheitsgefährdende Blendwirkung nicht dulden.
Titel in Übersetzung | Lichtimmissionen durch Photovoltaikanlage - Unterlassungsanspruch aufgrund der Blendwirkung, Anm zu OGH 30.03.3016, 4 Ob 43/16a |
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Originalsprache | Deutsch |
Seiten (von - bis) | 142-144 |
Fachzeitschrift | Recht der Umwelt |
Jahrgang | 2016 |
Ausgabenummer | 5 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - Okt. 2016 |