Abstract
Der österreichische Fachhochschul-Sektor hat — noch — keinen Kollektivvertrag (im Folgenden
kurz: KV). Die Diskussionen und Aktivitäten im Hintergrund wollen jedoch nicht enden. Ob
diese Aktivitäten mehr von Arbeitnehmer- als von Arbeitgeberseite forciert werden, kann objektiv
nicht festgestellt werden. Es hat jedoch den Anschein, als könne nicht sein, was in Österreich
nicht sein darf: Eine „Branche“ ohne KV. Der nachstehende Beitrag gliedert sich in zwei
Teile. Im ersten Teil soll der KV am Beispiel des österreichischen FH-Wesens dargestellt werden.
Im zweiten Teil sollen subsidiäre Gestaltungsmittel der normativen Rechtschöpfung, nämlich
die Satzung und der Mindestlohntarif, am Beispiel des FH-Wesens vorgestellt werden.
Titel in Übersetzung | Kollektive Rechtsgestaltung im Fachhochschul- Sektor. Teil I |
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Originalsprache | Deutsch |
Seiten (von - bis) | 55-85 |
Fachzeitschrift | Neue@Hochschulzeitung |
Jahrgang | 2016 |
Ausgabenummer | 2 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - Mai 2016 |