Abstract
1. Ob der Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit – hier gemäß § 23 Abs 1 des Kollektivvertrags für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten iVm § 27 Z 1 AngG – verwirklicht ist, ist nur anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen und stellt daher regelmäßig – von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen – keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar.
2. An das Verhalten von Arbeitnehmern in leitender Position wird dabei durchgängig ein strengerer Maßstab angelegt.
3. Auch der Frage, ob die Entlassung rechtzeitig ausgesprochen wurde, kommt – von Fällen krasser Fehlbeurteilung durch die zweite Instanz abgesehen – keine erhebliche Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu.
| Titel in Übersetzung | Justified dismissal of a university professor due to formal error at business travel request? |
|---|---|
| Originalsprache | Deutsch |
| Seiten (von - bis) | 170-173 |
| Fachzeitschrift | Neue@Hochschulzeitung |
| Jahrgang | 2017 |
| Ausgabenummer | 4 |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - Dez. 2017 |