Fachhochschule im Spannungsverhältnis zwischen Erhalterrechten und Kollegiumsautonomie

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikelBegutachtung

Abstract

Das FHStG ermöglicht Erhaltern von Fachhochschul-Studiengängen unter bestimmten Voraussetzungen die Verleihung der Bezeichnung "Fachhochschule". Dabei ist ua eine Organisation einzurichten und nachzuweisen, die aus einem Fachhochschulkollegium und einem Leiter des Fachhochschulkollegiums besteht. Beide Organe sind Ausfluss fachhochschulischer Autonomie. Hinsichtlich Rechtsstellung und Aufgabenwahrnehmung dieser Organe besteht eine Reihe von Unklarheiten auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene. Auch die Zusammenarbeit zwischen Erhalter und autonomem Bereich ist durch einige - vom FHStG ungeregelte - Problembereiche gekennzeichnet. Da viele Erhalter in der Rechtsform einer GmbH organisiert sind, fragt sich zusätzlich, wie die Bestimmungen des GmbHG hier zum Tragen kommen. Der vorliegende Beitrag zeigt einige mögliche Auslegungsvarianten von unklaren Bestimmungen des FHStG, aber auch grundlegende verfassungsrechtliche Probleme auf. Immerhin lässt sich festhalten, dass fachhochschulische Autonomie auch im Rahmen der Rechtsform der GmbH grundsätzlich gelebt und vollzogen werden kann. Der Beitrag kommt aber auch zum Schluss, dass das FHStG in einigen Punkten dringend einer Novellierung bedarf.
Titel in ÜbersetzungFachhochschule im Spannungsverhältnis zwischen Erhalterrechten und Kollegiumsautonomie
OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)135-150
FachzeitschriftZeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik
Jahrgang6
Ausgabenummer5
DOIs
PublikationsstatusVeröffentlicht - Okt. 2007

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