Fachhochschul-Arbeitsrecht

Publikation: Beitrag in Buch/Bericht/TagungsbandKapitel

Abstract

Als sich der Gesetzgeber vor 20 Jahren entschlossen hat, der österreichischen Hochschullandschaft einen neuen Hochschultypus auf privater, gesellschaftlicher Ebene und freiwilliger Basis hinzuzufügen, hat er auf vielen Gebieten Neuland betreten. Freilich gab es den Begriff „Fachhochschule“ schon vorher. Im Nachbarland Deutschland gibt es schon seit den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts Fachhochschulen. Ebenso in der Schweiz. Kennzeichnend für das österreichische Fachhochschulwesen ist allerdings, dass es auf freiwilliger Basis beruht. Fachhochschul-Studiengänge kann es, muss es aber nicht geben. Es ist immer der freiwillige, gesellschaftliche Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, die sich entschließen, eine Erhaltergesellschaft oder reinen Erhalterverein zu gründen. Eine Konsequenz dieser rechtspolitischen Entscheidung des Gesetzgebers ist die Anwendbarkeit des privaten Arbeitsrechts auf die Beziehung zwischen Fachhochschul-Mitarbeiterin bzw Mitarbeiter und dem Erhalter. Die folgenden Ausführungen geben einen kurzen Überblick über die Grundzüge des österreichischen Arbeitsrechts. Sie stellen aber auch den Bezug zu fachhochschulischen Besonderheiten her. Es werden aber auch die notwendigen Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts dargestellt. In einem abschließenden Exkurs setzt sich der Beitrag mit der Frage auseinander, ob eine Fachhochschule ein Tendenzbetrieb in Sinn des Arbeitsverfassungsgesetzes ist.
Titel in ÜbersetzungUniversity of applied sciences - labor law
OriginalspracheDeutsch
Titel20 Jahre Fachhochschul-Recht
Herausgeber (Verlag)Neuer wissenschaftlicher Verlag GmbH
Seiten213-242
ISBN (Print)978-3-7083-0935-4
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2013

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