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Die Hauptversammlung nach der Corona-Pandemie: unveränderte Kommunikation mit Aktionär:innen börsenotierter Aktiengesellschaften in einer veränderten Welt? Das Beispiel Österreich

Publikation: Beitrag in Buch/Bericht/TagungsbandKonferenzbeitragBegutachtung

Abstract

Während der Hochphase der Corona-Pandemie waren Versammlungen, an denen viele Personen physisch an einem Ort zusammentreffen, nicht erwünscht. Insofern stellte sich die Frage, wie mit Hauptversammlungen börsenotierter Aktiengesellschaften umzugehen sei: Ausfallenlassen, Verschieben oder in den Cyberspace verlagern. Vielfach entschieden sich die Gesetzgeber, rein virtuelle Hauptversammlungen temporär zuzulassen. Mit dem Abklingen der Corona-Pandemie sind die pandemiebedingten Sonderregelungen nach und nach ausgelaufen. Die Gesetzgeber in Deutschland, Österreich und der Schweiz haben die rein virtuelle Mitgliederversammlung ins Dauerrecht überführt. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob der für Österreich geschaffene neue Rechtsrahmen für eine rein virtuelle Hauptversammlung in Nach-Corona-Zeiten der Kommunikation in einer veränderten Welt gerecht wird.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
TitelNew Generation Communication: Die Kommunikation in einer veränderten Welt
Redakteure/-innenVidya Allemann-Ravi
Herausgeber (Verlag)Springer VS
Seiten337 - 348
ISBN (elektronisch)978-3-658-47591-8
ISBN (Print)978-3-658-47590-1
DOIs
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2025
Veranstaltung23. Internationale und interdisziplinäre Jahrestagung des Forschungsnetzwerks „Europäische Kulturen in der Wirtschaftskommunikation“ - Hochschule Luzern, Luzern, Schweiz
Dauer: 19 Okt. 202321 Okt. 2023

Konferenz

Konferenz23. Internationale und interdisziplinäre Jahrestagung des Forschungsnetzwerks „Europäische Kulturen in der Wirtschaftskommunikation“
KurztitelEUKO 2023
Land/GebietSchweiz
OrtLuzern
Zeitraum19.10.202321.10.2023

Schlagwörter

  • virtuelle Hauptversammlung
  • Österreich
  • Post-Corona
  • Dauerrecht
  • Vorab-Fragerecht
  • elektronisches Aktionärsforum

Zitieren