Abstract
Während der Hochphase der Corona-Pandemie waren Versammlungen, an denen viele Personen physisch an einem Ort zusammentreffen, nicht erwünscht. Insofern stellte sich die Frage, wie mit Hauptversammlungen börsenotierter Aktiengesellschaften umzugehen sei: Ausfallenlassen, Verschieben oder in den Cyberspace verlagern. Vielfach entschieden sich die Gesetzgeber, rein virtuelle Hauptversammlungen temporär zuzulassen. Mit dem Abklingen der Corona-Pandemie sind die pandemiebedingten Sonderregelungen nach und nach ausgelaufen. Die Gesetzgeber in Deutschland, Österreich und der Schweiz haben die rein virtuelle Mitgliederversammlung ins Dauerrecht überführt. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob der für Österreich geschaffene neue Rechtsrahmen für eine rein virtuelle Hauptversammlung in Nach-Corona-Zeiten der Kommunikation in einer veränderten Welt gerecht wird.
| Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
|---|---|
| Titel | New Generation Communication: Die Kommunikation in einer veränderten Welt |
| Redakteure/-innen | Vidya Allemann-Ravi |
| Herausgeber (Verlag) | Springer VS |
| Seiten | 337 - 348 |
| ISBN (elektronisch) | 978-3-658-47591-8 |
| ISBN (Print) | 978-3-658-47590-1 |
| DOIs | |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2025 |
| Veranstaltung | 23. Internationale und interdisziplinäre Jahrestagung des Forschungsnetzwerks „Europäische Kulturen in der Wirtschaftskommunikation“ - Hochschule Luzern, Luzern, Schweiz Dauer: 19 Okt. 2023 → 21 Okt. 2023 |
Konferenz
| Konferenz | 23. Internationale und interdisziplinäre Jahrestagung des Forschungsnetzwerks „Europäische Kulturen in der Wirtschaftskommunikation“ |
|---|---|
| Kurztitel | EUKO 2023 |
| Land/Gebiet | Schweiz |
| Ort | Luzern |
| Zeitraum | 19.10.2023 → 21.10.2023 |
Schlagwörter
- virtuelle Hauptversammlung
- Österreich
- Post-Corona
- Dauerrecht
- Vorab-Fragerecht
- elektronisches Aktionärsforum
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