Außergerichtliche Streitbeilegung im Fachhochschul-Sektor

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikelBegutachtung

Abstract

Abstract: Institutionen, die von Rechts wegen mit einer qualifizierten Autonomie ausgestattet sind, haben das starke Bedürfnis, Streitigkeiten und Konflikte vor Inanspruchnahme der Gerichte innerorganisatorisch zu regeln. Es ist daher kein Zufall, dass die außergerichtliche Streitbeilegung, in welcher konkreten Form auch immer, an Bedeutung gewinnt. Der überwiegend privatrechtlich organisierte Fachhochschul-Sektor begründet das rechtliche Beziehungsgefüge zu seinen Studentinnen und Studenten im Rahmen von sogenannten Ausbildungsverträgen. Dabei handelt es sich um schuldrechtliche Vereinbarungen. Das Bedürfnis des Fachhochschul-Sektors, Streitigkeiten aus dem Ausbildungsvertrag außergerichtlich zu regeln, hat seine nachvollziehbare Ursache im Bedürfnis nach schneller und unbürokratischer Erledigung. Die Inanspruchnahme staatlicher Hilfe ist mit einem Mehr an Zeit verbunden, was dem Bedürfnis nach rascher Erledigung nicht immer gerecht wird. Eine rasche Erledigung, die primär die wertvolle Lebens- und Verdienstzeit der Studentinnen und Studenten fokussiert. Der folgende Beitrag lotet Möglichkeiten und Schranken der außergerichtlichen Streitbeilegung aus.
Titel in ÜbersetzungAußergerichtliche Streitbeilegung im Fachhochschul-Sektor
OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)124-132
FachzeitschriftZeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik
Jahrgang2014
Ausgabenummer5
PublikationsstatusVeröffentlicht - Okt. 2014

Schlagwörter

  • Fachhochschule
  • Fachhochschul-Erhalter
  • Studierende
  • Unternehmer
  • Unternehmung
  • Verbraucher
  • Schiedsgerichtbarkeit
  • Schiedsklausel
  • Schlichtungsklausel

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