Abstract
Unter der Prämisse der „zeitlich befristeten Ausnahme“ hat der Gesetzgeber ein weiteres umfangreiches Gesetzespaket zur Bewältigung der Krise verabschiedet.
Diese Gesetze wurden unter großem Zeitdruck
verabschiedet. Die quantitative und auch die qualitative Leistung ist bemerkenswert. Dennoch
steht das Gesamtgesetzespaket nicht außerhalb
berechtigter Kritik. Die punktuell ausgewählten
Beispiele sind aufgrund der enormen Fülle an gesetzlichen Bestimmungen nicht vollständig. Das
Studium der verlautbarten Gesetzestexte ist daher
notwendig.
Gesetzliche Tatbestände müssen immer ausgelegt werden. Das ist keine Auswirkung der Corona-Krise. Der Beitrag gibt deshalb zu unklaren
Stellen Auslegungshinweise, welche vorerst weder judiziell noch literarisch gesichert sind. Eine
individuelle Beratung ist unverzichtbar.
Insbesondere die Rechtsstaatlichkeit steht aufgrund überbordender Verordnungsermächtigungen und Grundrechtseingriffen auf dem Prüfstand.
Verschiedene Grundrechtseingriffe sind nur deshalb erträglich, weil sie befristet sind. Ansonsten
ist zu befunden, dass die Corona-Krise auch zur
Rechtsstaats-Krise wird. Die nicht nur aber auch
juristische Frage, die sich bei all diesen Änderungen stellt, ist nicht: Ist es zulässig?, sondern vielmehr: Was kommt als Nächstes? Das Geistige ist ja bekanntlich auch eine Sphäre erhöhter Ansteckungsgefahr.
Titel in Übersetzung | Labour law and law governing universities of applied sciences from the (3., 4., u 5.) COVID-19 Package of laws for private law organised (technical) universities |
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Originalsprache | Deutsch |
Seiten (von - bis) | 5-13 |
Fachzeitschrift | Neue@Hochschulzeitung |
Jahrgang | 2020 |
Ausgabenummer | 2 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - Apr. 2020 |