Abstract
Eine kommissionelle Prüfung ist sowohl für die Prüfungskandidatin oder den Kandidaten als
auch für die Prüferin oder den Prüfer eine belastende Ausnahmesituation. In der Praxis geht
der eigentlichen Prüfungszeit die sogenannte Vorbereitungszeit voran. Der Tatbestand der Vorbereitungszeit
ist aber weder im FHStG noch im UG 2002 geregelt. Der nachstehende Beitrag
geht der Frage auf den Grund, ob die Mitglieder der kommissionellen Prüfungskommission
auch im Rahmen der Vorbereitungszeit anwesend sein müssen.
Titel in Übersetzung | Anwesenheitspflicht bei kommissionellen Prüfungen an Fachhochschulen auch im Rahmen der „Vorbereitungszeit“ |
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Originalsprache | Deutsch |
Seiten (von - bis) | 40-42 |
Fachzeitschrift | Neue@Hochschulzeitung |
Jahrgang | 2016 |
Ausgabenummer | 3 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - Nov. 2016 |