Abstract
Es wird hier mE der EuGH die Republik Österreich, die § 109 UG zu verteidigen hat, auffordern, entsprechendes Zahlenmaterial vorzulegen. Es reicht allerdings nicht, auf die Zahlen der beklagten Partei zurückzugreifen. Vielmehr ist es notwendig, evidenzbasiertes Zahlenmaterial aus ganz Österreich vorzulegen, um eine valide Aussage über den Prozentanteil weiblicher befristet Beschäftigter im Rahmen von § 109 UG zu machen.
Aus der persönlichen Wahrnehmung – und es ist klar, dass persönliche Einschätzungen keine
validen empirischen Untersuchungen darstellen
– lässt sich zumindest eine Tendenz ableiten: Das
Schicksal des wiederholt aneinandergereiht befristeten Beschäftigungsverhältnisses an Universitäten teilen Männer und Frauen in der „Bewährungsphase“ bzw in Drittmittelprojekten oder als Ersatzkräfte sichtbar gleichermaßen.
Titel in Übersetzung | § 109 UG - University chain contracts at the European test bench |
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Originalsprache | Deutsch |
Seiten (von - bis) | 88-97 |
Fachzeitschrift | Neue@Hochschulzeitung |
Jahrgang | 2019 |
Ausgabenummer | 2 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - Okt. 2019 |