Änderungen der Einbezugskriterien gem. IFRS 10

Susanne Leitner-Hanetseder, Daniela Schausberger

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikel

Abstract

Das Warten hat ein Ende! Am 12. Mai 2011 wurde der seit langem mit Spannung erwartete neue Konsolidierungsstandard IFRS 10 „Consolidated Financial Statements“ vom IASB verabschiedet. IFRS 10 läutet sowohl in formaler als auch inhaltlicher Sicht ein neues Zeitalter der Konsolidierungskreisabgrenzung ein. Formal, da in IFRS 10 erstmals die Konsolidierungsregelungen zentral in einem einzigen Standard normiert sind. Die inhaltlichen Änderungen sind durch eine weitgehende Änderung der Einbezugskriterien von vollkonsolidierten Unternehmen in den konsolidierten Abschluss gekennzeichnet. Wenngleich das IASB eine verpflichtende Anwendung von IFRS 10 ab 1. Januar 2013 vorschreibt,1 muss den Neuerungen angesichts der normierten rückwirkenden Anwendungspflicht bereits jetzt entsprechende Beachtung seitens der Praxis geschenkt werden.
Titel in ÜbersetzungÄnderungen der Einbezugskriterien gem. IFRS 10
OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)379-385
FachzeitschriftIRZ-Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2011

Schlagwörter

  • IFRS 10
  • IFRS 27
  • SIC-12
  • Beherrschung
  • control-Konzept
  • risks and rewards-Modell
  • variable Rückflüsse
  • investor/investee
  • Stimmrechte
  • Prinzipal-Agent-Beziehungen

Zitieren