Projektdetails
Beschreibung
Aufbauend und anschließend auf die Brachflächenerhebungen aus den Jahren 2018 und 2021 sollen die leerstehenden Gewerbe- und Industriebrachen erneut erhoben werden. Eine Einschränkung der Widmung wird wie 2021 nicht vorgenommen, also sind auch Leerstände im Wohn-, Dorf- oder Kerngebiet anzugeben. Als Grundlage dient das Erhebungsraster aus 2021.
Das Gebäude muss seit mindestens drei Jahren brachliegen. Die verwendete Definition der Brachen ermöglicht dennoch einen bis zu 33%igen Nutzungsgrad. Auf die Unterscheidung einer jungen oder dauerhaften Brache, wie im ersten Erhebungszyklus, wird verzichtet.
Ergänzend zur Erhebung der Industrie- und Gewerbebrachen werden die Gemeinden ersucht, die betrieblichen Baulandreserven zu kennzeichnen (= betrieblich gewidmete Flächen ohne Bebauung – B, MB, M, I) anzugeben. Ein Datenbestand aus 2023 wird den Gemeinden vorgeschlagen, den sie bestätigen bzw. adaptieren, mit kurzem Kommentar.
Das Gebäude muss seit mindestens drei Jahren brachliegen. Die verwendete Definition der Brachen ermöglicht dennoch einen bis zu 33%igen Nutzungsgrad. Auf die Unterscheidung einer jungen oder dauerhaften Brache, wie im ersten Erhebungszyklus, wird verzichtet.
Ergänzend zur Erhebung der Industrie- und Gewerbebrachen werden die Gemeinden ersucht, die betrieblichen Baulandreserven zu kennzeichnen (= betrieblich gewidmete Flächen ohne Bebauung – B, MB, M, I) anzugeben. Ein Datenbestand aus 2023 wird den Gemeinden vorgeschlagen, den sie bestätigen bzw. adaptieren, mit kurzem Kommentar.
Kurztitel | Brachenerhebung 2024 |
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Status | Abgeschlossen |
Tatsächlicher Beginn/ -es Ende | 12.12.2023 → 30.11.2024 |
UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung
2015 einigten sich UN-Mitgliedstaaten auf 17 globale Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) zur Beendigung der Armut, zum Schutz des Planeten und zur Förderung des allgemeinen Wohlstands. Die Arbeit dieses Projekts leistet einen Beitrag zu folgendem(n) SDG(s):