Beratung des Bundesministers für Gesundheit und des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen in Fragen der Abgrenzung von Medizinprodukten zu anderen Produkten sowie zur Erstellung von Gutachten darüber, ob ein Produkt eine der Definitionen gemäß § 2 Abs. 1 bis 6 MPG erfüllt und gegebenenfalls die Klassifizierung des Medizinproduktes.
Zeitraum
1 Jän. 2014 → 31 Dez. 2018
Arbeit für
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz